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ZPO · Zivilprozessordnung

ZPO Art. 189Heilung von Zustellungsmängeln

Untertitel 1 Zustellungen von Amts wegen

In forceOfficial text

Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist das Dokument unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, so gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem das Dokument der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist.