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ZPO · Zivilprozessordnung

ZPO Art. 588Inhalt der Klageschrift

Buch 4 Wiederaufnahme des Verfahrens

In forceOfficial text

(1) Als vorbereitender Schriftsatz soll die Klage enthalten: 1.

die Bezeichnung des Anfechtungsgrundes;

2.

die Angabe der Beweismittel für die Tatsachen, die den Grund und die Einhaltung der Notfrist ergeben;

3.

die Erklärung, inwieweit die Beseitigung des angefochtenen Urteils und welche andere Entscheidung in der Hauptsache beantragt werde.

(2) Dem Schriftsatz, durch den eine Restitutionsklage erhoben wird, sind die Urkunden, auf die sie gestützt wird, in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Befinden sich die Urkunden nicht in den Händen des Klägers, so hat er zu erklären, welchen Antrag er wegen ihrer Herbeischaffung zu stellen beabsichtigt.