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ZPO · Zivilprozessordnung

ZPO Art. 612Organisationstermin

Abschnitt 2 Verfahren vor den Commercial Courts und den Commercial Chambers

In forceOfficial text

Der Commercial Court im ersten Rechtszug und die Commercial Chamber treffen mit den Parteien so früh wie möglich in einem Organisationstermin Vereinbarungen über die Organisation und den Ablauf des Verfahrens, sofern keine sachlichen oder organisatorischen Gründe entgegenstehen. Die §§ 224, 296 und 356 gelten für Vereinbarungen, die im Rahmen eines Organisationstermins getroffen wurden, entsprechend.