ZPO Art. 869Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Titel 3 Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
Die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung werden durch ein besonderes Gesetz geregelt.
Titel 3 Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
Die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung werden durch ein besonderes Gesetz geregelt.