ZPO Art. 944Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit
Abschnitt 5 Arrest und einstweilige Verfügung
In dringenden Fällen kann der Vorsitzende über die in diesem Abschnitt erwähnten Gesuche, sofern deren Erledigung eine mündliche Verhandlung nicht erfordert, anstatt des Gerichts entscheiden.