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ZVSAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung

ZVSAusbV Art. 13Prüfungsbereiche des Teiles 2

Abschnitt 2 Abschlussprüfung

In forceOfficial text

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.

„Abweichungen vom Regelbetrieb“,

2.

„Störungen im Eisenbahnbetrieb“ sowie

3.

„Wirtschafts- und Sozialkunde“.