Staatsvertrag von St. Germain · Staatsvertrag von St. Germain
§ 101 Staatsvertrag von St. Germain
Artikel 101.
Die Bestimmungen des IV. Teiles (Außereuropäische Interessen Österreichs) (Art. 95 bis 117) sind obsolet.
Marokkanische Waren genießen bei ihrer Einfuhr nach Österreich die gleiche Behandlung wie französische Waren.