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Staatsvertrag von St. Germain · Staatsvertrag von St. Germain

§ 304 Staatsvertrag von St. Germain

Artikel 304.

En vigueurTexte officiel

Österreich verpflichtet sich zur Anerkennung der Donauordnung, die durch eine Tagung der von den alliierten und assoziierten Mächten bestimmten Mächte festgesetzt wird; diese Tagung, bei der Vertreter Österreichs zugegen sein dürfen, tritt binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages zusammen.