Staatsvertrag von St. Germain · Staatsvertrag von St. Germain
§ 82 Staatsvertrag von St. Germain
Artikel 82.
Die verheirateten Frauen folgen dem Stande ihrer Gatten und die Kinder unter 18 Jahren dem Stande ihrer Eltern in allem, was die Anwendung der Bestimmungen des gegenwärtigen Abschnittes anlangt.