Staatsvertrag von St. Germain · Staatsvertrag von St. Germain
§ 84 Staatsvertrag von St. Germain
Artikel 84.
Österreich erklärt für sein Teil der Aufhebung der Neutralität des Großherzogtums Luxemburg zuzustimmen und nimmt im vorhinein alle internationalen Abmachungen der alliierten und assoziierten Mächte hinsichtlich des Großherzogtums an.