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Freiheit der Bank für Internationalen Za · Freiheit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel von Zwangsmaßnahmen

§ 1 Freiheit der Bank für Internationalen Za

En vigueurTexte officiel

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, ihr Eigentum, ihre Aktiven sowie alle Einlagen und anderen ihr anvertrauten Werte sind in Friedens- und Kriegszeiten von allen beschränkenden Maßnahmen, wie Enteignung, Requirierung, Beschlagnahme oder Einziehung, Repressalien, Verbot oder Beschränkung in der Gold- oder Devisenausfuhr und von allen anderen ähnlichen Eingriffen, ausgenommen.