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Durchführung des Verbotsgesetzes 1947 · Durchführung des Verbotsgesetzes 1947

§ 47 Durchführung des Verbotsgesetzes 1947

Abschnitt V Abschnitt römisch fünf Besondere Bestimmungen über Kommissionen.

En vigueurTexte officiel

Die Zentralkommission zur Bekämpfung der nationalsozialistischen Literatur hat eine Liste der wegen ihres nationalsozialistischen Gehaltes verbotenen Werke (Druckschriften jedweder Art und Filmdrehbücher) anzulegen; die Verbotserklärung erfolgt durch Aufnahme in diese Liste. Druckschriften jedweder Art und Filmdrehbücher sind dann in diese Liste aufzunehmen, wenn sie nach ihrem Gehalte zu dem Zwecke verfaßt wurden, die Grundsätze oder die Politik der nationalsozialistischen Partei zu vertreten.