§ 24a RHG
IV. ABSCHNITT römisch vier. ABSCHNITT
Die in § 3a getroffenen Regelungen gelten sinngemäß für die Wahrnehmung der sonstigen dem Rechnungshof gesetzlich übertragenen Aufgaben.
IV. ABSCHNITT römisch vier. ABSCHNITT
Die in § 3a getroffenen Regelungen gelten sinngemäß für die Wahrnehmung der sonstigen dem Rechnungshof gesetzlich übertragenen Aufgaben.