Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
§ 336 Geo.Lagerbuch
6. Kapitel Einrichtung der Verwahrungsabteilungen
In dem formlos zu führenden Lagerbuch sind die erlegten Wertpapiere, getrennt nach Gattungen, unter Anführung der fortlaufenden Nummer des Hinterlegungsmassebuches, bei verlosbaren Papieren auch der Reihe (Serie) und Nummer zu verzeichnen. Alle Änderungen im Stande der Wertpapiere sind auch im Lagerbuch durchzuführen. Ein gleiches Buch kann auch für Einlagebücher geführt werden.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2014-01-01