§ 18 Konvention über die Verhütung und Bestra
Artikel XVIII Artikel römisch achtzehn
Das Original dieser Konvention wird in den Archiven der Vereinten Nationen hinterlegt.
Eine beglaubigte Abschrift der Konvention wird jedem Mitglied der Vereinten Nationen und jedem der in Artikel XI erwähnten Nicht-Mitgliedstaaten übermittelt.