BPräsWG · Bundespräsidentenwahlgesetz 1971
§ 26 BPräsWG
Mit der Wahl des Bundespräsidenten darf eine andere Wahl oder eine Volksabstimmung nicht verbunden werden.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2016-09-27
BPräsWG · Bundespräsidentenwahlgesetz 1971
Mit der Wahl des Bundespräsidenten darf eine andere Wahl oder eine Volksabstimmung nicht verbunden werden.