Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenz · Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenzzeichen)
§ 15 Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenz
Artikel 15
(1) Entschädigungsansprüche, die in den Fällen der Artikel 7 und 12 gestellt werden, richten sich nach dem Recht des Vertragsstaates, auf dessen Gebiet die Grundstücke liegen.
(2) Entschädigungsansprüche gegen den anderen Vertragsstaat sind ausgeschlossen.