VAbstG · Volksabstimmungsgesetz 1972
§ 3 VAbstG
Für denselben Abstimmungstag und Stichtag können auch zwei oder mehrere Volksabstimmungen angeordnet werden.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2024-01-01
VAbstG · Volksabstimmungsgesetz 1972
Für denselben Abstimmungstag und Stichtag können auch zwei oder mehrere Volksabstimmungen angeordnet werden.