Staatsgrenze Österreich - Deutschland · Staatsgrenze Österreich - Deutschland
§ 18 Staatsgrenze Österreich - Deutschland
Artikel 18
Auf der Staatsgrenze dürfen künftig Eigentumsgrenzzeichen nicht errichtet werden. Bei anstoßenden Eigentumsgrenzen dürfen Eigentumsgrenzzeichen nur so gesetzt werden, daß sie mindestens 3 m von der Staatsgrenze entfernt sind.