Änderung der Staatsgrenze mit Jugoslawie · Änderung der Staatsgrenze mit Jugoslawien
§ 4 Änderung der Staatsgrenze mit Jugoslawie
Spätere Veränderungen des Verlaufes der Kutschenitza haben auf den in den §§ 2 und 3 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.
Renvoie à
- Änderung der Staatsgrenze mit Jugoslawie Art. 2
- Änderung der Staatsgrenze mit Jugoslawie § 3