Amtssitz - Vereinten Nationen in Wien (U · Amtssitz - Vereinten Nationen in Wien (UNO)
§ 58 Amtssitz - Vereinten Nationen in Wien (U
Abschnitt 58
Dieses Abkommen und der dazugehörige Annex (Anm.: Annex nicht darstellbar) treten am ersten Tag des Monats folgend auf den Tag in Kraft, an dem die Regierung den Vereinten Nationen mitteilt, daß die für das Inkrafttreten erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind.