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Erhaltung und Weiterentwicklung des Nati · Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel (Bund – Burgenland)

§ 13 Erhaltung und Weiterentwicklung des NatiHinterlegung, Mitteilungen

Artikel XIII Artikel römisch dreizehn

En vigueurTexte officiel

Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundeskanzleramt und beim Amt der Burgenländischen Landesregierung hinterlegt. An diese Stellen sind auch alle die Vereinbarungen betreffenden Erklärungen und Mitteilungen schriftlich zu richten.