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Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der · Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung

§ 18 Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der

Vorläufige Anwendung

En vigueurTexte officiel

Jeder Vertragsstaat kann bei seiner Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder bei seinem Beitritt erklären, daß er Artikel 1 Absatz 1 dieses Übereinkommens bis zu dessen Inkrafttreten vorläufig anwenden wird.