ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1078 ABGB
Der Kaufpreis muß
Das Vorkaufsrecht läßt sich auf andere Veräußerungsarten ohne eine besondere Verabredung nicht ausdehnen.
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Der Kaufpreis muß
Das Vorkaufsrecht läßt sich auf andere Veräußerungsarten ohne eine besondere Verabredung nicht ausdehnen.