ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1268 ABGB
Neun u. zwanzigstes Hauptstück. Von den Glücksverträgen.
Bey Glücksverträgen findet das Rechtmittel wegen Verkürzung über die Hälfte des Werthes nicht Statt.
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Neun u. zwanzigstes Hauptstück. Von den Glücksverträgen.
Bey Glücksverträgen findet das Rechtmittel wegen Verkürzung über die Hälfte des Werthes nicht Statt.