ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 278 ABGBWirkungsbereich
Siebentes Hauptstück Von der Kuratel
Das Gericht hat den Kurator mit bestimmt zu bezeichnenden Angelegenheiten zu betrauen.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2018-07-01
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Siebentes Hauptstück Von der Kuratel
Das Gericht hat den Kurator mit bestimmt zu bezeichnenden Angelegenheiten zu betrauen.