ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 575 ABGBZeitpunkt für die Beurteilung der Gültigkeit
II. Anforderungen an den letzten Willen römisch zwei. Anforderungen an den letzten Willen
Die Voraussetzungen der Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung müssen bei deren Errichtung vorliegen.
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- In Kraft seit 2017-01-01