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ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 782 ABGBSchenkungen an nicht pflichtteilsberechtigte Personen

III. Pflichtteilsermittlung römisch drei. Pflichtteilsermittlung

En vigueurTexte officiel

(1) Auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten sind Schenkungen, die der Verstorbene in den letzten beiden Jahren vor seinem Tod an Personen, die nicht dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten angehören (§ 757), wirklich gemacht hat, bei der Berechnung der Verlassenschaft hinzuzurechnen.

(2) Dieses Recht steht einem Nachkommen nur bei Schenkungen zu, die der Verstorbene zu einer Zeit gemacht hat, zu der er ein pflichtteilsberechtigtes Kind gehabt hat, dem Ehegatten oder eingetragenen Partner nur bei Schenkungen, die während seiner Ehe oder eingetragenen Partnerschaft mit dem Verstorbenen gemacht worden sind.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2017-01-01