ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 787 ABGBRechenmethode
III. Pflichtteilsermittlung römisch drei. Pflichtteilsermittlung
(1) Eine Schenkung, die der Verlassenschaft nach den vorstehenden Bestimmungen hinzugerechnet wird, ist ihr rechnerisch hinzuzuschlagen. Von der dadurch vergrößerten Verlassenschaft sind die Pflichtteile zu ermitteln.
(2) Von einem auf solche Art und Weise vergrößerten Pflichtteil ist die Schenkung an den pflichtteilsberechtigten Geschenknehmer, soweit sie auf seinen Pflichtteil anzurechnen ist, abzuziehen.
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- In Kraft seit 2017-01-01