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Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau · Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau

§ 1 Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau§. 1. Paragraph eins,

Erstes Hauptstück. Von der gerichtlichen Todtenbeschau überhaupt.

En vigueurTexte officiel

Die gerichtliche Todtenbeschau ist, weil von ihr sehr häufig Ehre, Freiheit, Eigenthum und Leben der, einer strafbaren Handlung beschuldigten Person und die Sicherheit der Gerechtigkeitspflege abhängen, von der größten Wichtigkeit, daher es auch die unerläßliche Pflicht der, zur Vornahme derselben berufenen Sachverständigen ist, hierbei mit der gewissenhaftesten Genauigkeit vorzugehen.