§ 344 UGBVermutung unternehmensbezogener Geschäfte
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Die von einem Unternehmer vorgenommenen Rechtsgeschäfte gelten im Zweifel als zum Betrieb seines Unternehmens gehörig.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2007-01-01