§ 909 UGBVollziehungsklausel
6. Buch Schlussbestimmungen
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2015-01-14
6. Buch Schlussbestimmungen
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.