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Urheberrechtsübereinkommen von Montevide · Urheberrechtsübereinkommen von Montevideo betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst

§ 15 Urheberrechtsübereinkommen von Montevide

En vigueurTexte officiel

Wenn ein Vertragsstaat aus dem Übereinkommen ausscheiden will oder die Vornahme von Abänderungen für zweckmäßig erachtet, hat er die anderen zu benachrichtigen; er scheidet jedoch erst zwei Jahre nach der Kündigung aus, innerhalb welcher Frist der Abschluß eines neuen Übereinkommens angestrebt werden soll.