Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Liec · Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Liechtenstein)
§ 11 Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Liec
Artikel 11
Der vorliegende Vertrag ist ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Beteiligten anzuwenden; die Bestimmung des Art. 2 Abs. 2 lit. d bleibt unberührt.