Zustellung an Personen im Ausland durch · Zustellung an Personen im Ausland durch die Post
§ 0 Zustellung an Personen im Ausland durch
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 23. Dezember 1960 über die Zustellung an Personen im Ausland durch die Post im gerichtlichen Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
StF: BGBl. Nr. 10/1961
Auf Grund des § 121 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung, RGBl. Nr. 113/1895 , in der Fassung des Art. III Z 8 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 282/1955 , wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten verordnet:
Renvoie à
- Zustellung an Personen im Ausland durch Art. 121