§ 10 Gebühren für Verwahrnisse der gerichtlicVollziehung.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2002-01-01
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.