Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Slow · Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Slowenien)
§ 12 Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Slow
Artikel 12
Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.
Das vorliegende Abkommen ist ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Beteiligten anzuwenden.