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Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen · Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen Urkundenwesen Rechtsauskunft (Tschechische R)

§ 11 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen

Artikel 11

En vigueurTexte officiel

Das Ersuchschreiben hat folgende Angaben zu enthalten:

a) die Bezeichnung der Sache, auf die sich das Ersuchen bezieht;

b) die Bezeichnung der Beteiligten mit Vor- und Zunamen, Beruf, Wohn- oder Aufenthaltsort, bei juristischen Personen Namen und Sitz;

c) gegebenenfalls Vor- und Zunamen sowie Anschrift ihrer Vertreter;

d) die erforderlichen Angaben über den Gegenstand des Ersuchens, insbesondere bei Zustellersuchen die Anschrift des Empfängers und die Art des zuzustellenden Schriftstückes, bei Rechtshilfeersuchen insbesondere die Umstände, über die ein Beweis erhoben werden soll, gegebenenfalls auch Fragen, die an die zu vernehmenden Personen gerichtet werden sollen.