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Übereinkommen über das auf die Form letz · Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

§ 6 Übereinkommen über das auf die Form letz

Artikel 6

En vigueurTexte officiel

Die Anwendung der in diesem Übereinkommen aufgestellten Regeln über das anzuwendende Recht hängt nicht von der Gegenseitigkeit ab. Das Übereinkommen ist auch dann anzuwenden, wenn die Beteiligten nicht Staatsangehörige eines Vertragsstaates sind oder das auf Grund der vorangehenden Artikel anzuwendende Recht nicht das eines Vertragsstaates ist.