Ausschluss von der Registrierung von Zei · Ausschluss von der Registrierung von Zeichen der Vereinigten Internationalen Büros zum Schutz des geistigen Eigentums in Genf § 2 Ausschluss von der Registrierung von Zei En vigueurTexte officiel Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft. ← Précédent · § 1 Sommaire