§ 167 AktGWirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung
Zweiter Unterabschnitt Bedingte Kapitalerhöhung
Mit der Ausgabe der Bezugsaktien ist das Grundkapital erhöht.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2009-08-01
Zweiter Unterabschnitt Bedingte Kapitalerhöhung
Mit der Ausgabe der Bezugsaktien ist das Grundkapital erhöht.