RATG · Rechtsanwaltstarifgesetz
§ 27 RATG
Abgekürzte Verzeichnung der Kosten
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
RATG · Rechtsanwaltstarifgesetz
Abgekürzte Verzeichnung der Kosten
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.