Patentgesetz 1970 · Patentgesetz 1970
§ 121 Patentgesetz 1970Beratung und Abstimmung
C. Anfechtung von Patenten
Beratung und Abstimmung der Nichtigkeitsabteilung erfolgen in nichtöffentlicher Sitzung. Einstellungen können schriftlich im Umlaufweg beschlossen werden, sofern nicht ein Mitglied widerspricht.
Historique des modifications
- In Kraft seit 1984-08-01