Patentgesetz 1970 · Patentgesetz 1970
§ 160 Patentgesetz 1970Privatrechtliche Ansprüche
V. PATENTVERLETZUNGEN UND AUSKUNFTSPFLICHT römisch fünf. PATENTVERLETZUNGEN UND AUSKUNFTSPFLICHT
Für die Geltendmachung der Ansprüche nach § 150 gelten die Bestimmungen des 17. Hauptstückes der Strafprozessordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631/1975 . Gegen den Ausspruch über den Entschädigungsanspruch steht beiden Teilen die Berufung zu.
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