Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Patentgesetz 1970 · Patentgesetz 1970

§ 68 Patentgesetz 1970Geschäftsgang

II. PATENT-BEHÖRDEN UND PATENT-EINRICHTUNGEN römisch zwei. PATENT-BEHÖRDEN UND PATENT-EINRICHTUNGEN

En vigueurTexte officiel

Der Geschäftsgang ist unter Bedachtnahme auf einen geordneten und raschen Ablauf und unter Berücksichtigung der dem Patentamt obliegenden Aufgaben durch Verordnung des Präsidenten des Patentamtes näher zu regeln. Dabei ist auch zu bestimmen, wie Eingaben unmittelbar beim Patentamt eingebracht werden können und wann sie als beim Patentamt eingelangt gelten. Die Eingaben sind mit dem Tag des Einlangens zu kennzeichnen.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2005-07-01