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Auslieferungsvertrag (Vereinigtes Königr · Auslieferungsvertrag (Vereinigtes Königreich)

§ 5 Auslieferungsvertrag (Vereinigtes Königr

Artikel 5

En vigueurTexte officiel

Auslieferung wird nicht gewährt, wenn wegen der strafbaren Handlung, derentwegen darum ersucht wird, im Gebiet der ersuchten Partei gegen die auszuliefernde Person ein Verfahren anhängig ist oder diese Person bereits freigesprochen, auf andere Weise außer Verfolgung gesetzt worden oder schuldig befunden worden ist.