INPADOC · Internationales Patentdokumentationszentrum (WIPO)
§ 6 INPADOC
Artikel VI Artikel römisch sechs
10 v. H. des Reingewinnes des Internationalen Patentdokumentationszentrums werden der Weltorganisation für geistiges Eigentum zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Patentdokumentation zur Verfügung gestellt.