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StGB · Strafgesetzbuch

§ 8 StGBIrrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhaltes

Allgemeine Bestimmungen

En vigueurTexte officiel

Wer irrtümlich einen Sachverhalt annimmt, der die Rechtswidrigkeit der Tat ausschließen würde, kann wegen vorsätzlicher Begehung nicht bestraft werden. Er ist wegen fahrlässiger Begehung zu bestrafen, wenn der Irrtum auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Begehung mit Strafe bedroht ist.