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StPO · Strafprozeßordnung 1975

§ 267 StPO

7. Urteil des Gerichtshofes

En vigueurTexte officiel

An die Anträge des Anklägers ist das Schöffengericht nur insoweit gebunden, daß es den Angeklagten nicht einer Tat schuldig erklären kann, auf die die Anklage weder ursprünglich gerichtet noch während der Hauptverhandlung ausgedehnt wurde (§ 4 Abs. 3).

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2008-01-01