Österreichisch-britisches Rechtshilfeabk · Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen
§ 0 Österreichisch-britisches Rechtshilfeabk
Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Republik Nauru betreffend die Weiteranwendung des österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens vom 31. März 1931, BGBl. Nr. 45/1932
StF: BGBl. Nr. 527/1980
Die Ermächtigung zur Durchführung der im Notenwechsel vorgesehenen Notifikation wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Vizekanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Feber 1981 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt: